Christentum und Selbstverteidigung
Einleitung:Darf sich ein Christ gegen tätliche Angriffe wehren? Oder soll er, getreu der biblischen Empfehlung, statt dessen nach der rechten auch die linke Wange darbieten? Der bekannte reformierte Pfarrer Dr. Peter Vogelsanger hat zu dieser Frage im Gespräch Stellung bezogen.
Hat der Christ ein Recht auf Selbstverteidigung ?Herr Pfarrer Vogelsanger, es interessiert uns, was Sie als Theologe zur Frage der Selbstverteidigung im Notwehrfall zu sagen haben.
Natürlich muß man erst definieren, was Notwehr eigentlich ist. Notwehr tritt dann in Kraft, wenn ich an Leib und Leben bedroht werde. Die Frage ist, ob ich mich, wenn mir Vernichtung droht, zur Wehr setzen soll und darf. Das betrifft aber nicht nur mich, sondern Notwehr liegt auch dort vor, wo ich einen Angriff auf Leib und Leben von Menschen, die mir zum Schutz anvertraut sind, abwehre. Und zwar so abwehre, daß ich versuche, den Angreifer unschädlich zu machen, bis zur äußersten Konsequenz, jener der Vernichtung. Es ist also ein individuelles Handeln und ein Handeln in äußerster Notsituation - sind wir uns darüber einig?
Ja.
Nun ist die Frage: Darf sich der Christ in so einer Situation zur Wehr setzen? Darf er eine Waffe gebrauchen, um den Angreifer unschädlich zu machen oder zu vernichten? Oder soll er Gewaltlosigkeit vertreten bis zum äußersten; das heißt, lieber den Angriff erdulden und sich gewissermaßen in Gottes Hand begeben?
Genau um diese zentrale Frage geht's uns. Wie steht die Kirche dazu?
Da muß ich vorausschicken, daß es keine theologische Einheitslehre gibt, die man hier präsentieren könnte. Es gibt sehr verschiedene Ansichten. Da ist die katholische Lehre, die das Notwehrrecht im sogenannten Naturrecht begründet. Diese "Lex naturae" erlaubt es dem Menschen, sich in einem solchen Fall zu wehren, selbst bis zur Tötung des Angreifers. Diese naturrechtliche Begründung ist in der Theologie immer wieder vorgebracht worden, auch auf protestantischer Seite. Ich möchte aber das Notwehrrecht noch etwas tiefer begründen als bloß mit einem sogenannten Naturrecht. Und damit komme ich auf die Frage der betreffenden biblischen Stellen zu sprechen.
Und die lauten?
Erstens ist da natürlich das berühmte Gebot: "Du sollst nicht töten", 2. Mose 20. Zweitens die Stelle in der Bergpredigt: "Ihr sollt dem Bösen nicht widerstehen" und das Gebot der Feindesliebe: "So dich jemand auf deine rechte Wange schlägt, so reiche ihm auch die linke dar", Matthäus 5.
Das letzte wird mit Vorliebe von den "Gewaltlosen" zitiert!
Als drittes findet man, ebenfalls im Matthäus-Evangelium und in Parallelstellen, die Aufforderung an Petrus, der im Garten Gethsemane das Schwert zieht und Malchus, dem Knecht des Hohepriesters, das Ohr abschlägt; da sagt Jesus: "Stecke dein Schwert in die Scheide, denn wer das Schwert zieht, der wird durch das Schwert umkommen!"
Ja, das ist deutlich.
Dann gibt's aber noch eine weitere Stelle. Vielleicht die wichtigste von allen - Römer 13, also im Römerbrief des Paulus, die ganzen Ausführungen über die Schwertgewalt des Staates. Da wird gesagt: Der Staat ist die Ordinatio Dei - die Ordnung Gottes -, die eingesetzt ist auf dieser Welt zur Eindämmung des jederzeit lauernden und Macht an sich reißenden Bösen: "Sie trägt das Schwert nicht umsonst," (die Obrigkeit) "... sondern zur Bestrafung der Bösen und zur Belohnung der Guten." Das heißt, es ist die primäre Aufgabe des Staates, dem Bösen in dieser Welt Widerstand zu leisten, und Paulus sagt in diesem Zusammenhang: Es ist Pflicht des Christen, den Staat in dieser Funktion zu unterstützen.
Natürlich müsste man nun jede einzelne dieser Stellen untersuchen.
Ja. "Du sollst nicht töten" im Alten Testament heißt ganz eindeutig: "Du sollst nicht MORDEN". Also nicht einfach ein absolutes Tötungsverbot, so daß man keine Fliege und kein Kaninchen töten dürfte. Es ist damit auch kein absolutes Tötungsverbot in Bezug auf das menschliche Leben gemeint. Das kennt nämlich das Alte Testament nicht. Das Alte Testament kennt ja auch die Todesstrafe, und so weiter, und damit ist sicher auch die Notwehr inbegriffen. Wenn aus diesem alttestamentlichen Gebot eine Verneinung der Notwehr abgeleitet würde, wäre das nicht textgernäß.
Gut, aber die Stellen im Neuen Testament?
Anders verhält es sich bei der Stelle aus der Bergpredigt: "Ihr sollt dem Bösen nicht widerstehen", und dem Zitat wegen der Ohrfeige. Ich glaube aber, daß Jesus dort gar keinen Angriff auf das Leben im Auge hat. Er hat die Feindesliebe im Auge. Das heißt, meine Liebe soll so stark sein, daß sie auch den Feind einschließt und durch das Gute zu überwinden und zu gewinnen versucht, statt durch Gewalt. Damit ist aber nicht so sehr der Feind gemeint, der mein Leben bedroht, als einfach der Feind, der mich beleidigt. Das geht ja aus der Stelle mit der Ohrfeige hervor: Es ist der Beleidiger, dem ich nicht mit der selben Waffe heimzahlen soll.
Eben, es handelt sich eher um Rache und Hass ...
Es geht um den Beleidiger. Den soll ich entwaffnen durch die stärkere Kraft meiner Liebesfähigkeit. Daß die Vertreter der Gewaltlosigkeit sich auf diese Stelle in der Bergpredigt berufen, halte ich zwar nicht für einen Irrtum, aber für eine viel zu weitgehende Folgerung aus dem, was Jesus dort meint: den persönlichen Feind, der mir Schaden zufügen will und der mich haßt. Deshalb ist diese Aufforderung nicht übertragbar auf das Problem der Notwehr.
Und die Stelle von Petrus und dem Schwert?
Dort sagt Jesus ja zu Petrus, der mit dem Schwert losschlägt: "Stecke dein Schwert in die Scheide ... " Das könnte man natürlich so verstehen, als ob die Schwertgewalt oder überhaupt die Verteidigung abgelehnt würde.
Ja. Schließlich folgt die allgemeine Feststellung: "Wer zum Schwert greift, der wird durch das Schwert umkommen".
Nun stellt sich die Frage: Ist Petrus in diesem Moment der Angreifer, oder ist er derjenige, der sich zur Wehr setzt? Das ist das Kernproblem. Petrus ist hier nämlich der Angreifer. Er zieht das Schwert, und Jesus verbietet ihm, anzugreifen. Es ist also der Angreifer, der durch das Schwert vernichtet werden soll.
Das heißt, man könnte den Spieß umdrehen?
Ja, genau, in dem Sinne, daß Jesus sagt: Die göttliche Ordnung will, daß der Angreifer vernichtet wird durch Schwertgewalt. Diese Stelle ist zumindest ambivalent. Wenn man spitzfindig sein wollte, könnte man gerade mit ihr die Schwertgewalt des Staates, aber auch das individuelle Recht auf Notwehr begründen. Die Stelle von Römer 13 eignet sich dazu natürlich besser. Dort ist es ganz klar: Der Staat hat dafür zu sorgen, daß das Böse in jeder Gestalt eingedärnmt wird, und zu diesem Zweck ist ihm die Schwertgewalt - das heißt, die Polizei- und Armeegewalt - anvertraut. Das ist die eigentliche Funktion des Staates, und wenn er die ausübt - also die Verteidigung des Guten, der Ordnung, des Lebens, gegenüber dem Angriff des Bösen - dann ist der Staat wirklich eine "Ordinatio Dei", dann ist es in seinen göttlichen Grenzen.
Aber zurück zur Frage der Notwehr ...
Wie gesagt, die Berufung auf das Naturrecht, die in der katholischen Theologie, aber auch in einem gewissen juristischen Denken üblich ist, genügt mir nicht, sondern ich muß sie vertiefen durch die Berufung auf das Liebesgebot.
Was bedeutet das konkret?
Liebe heiß im eigentlichen Sinne des Neuen Testaments, unter Absehung von allen sentimentalen Mißverständnissen: Schutz und Bewahrung allen Lebens, soweit dies in meinem Verantwortungsbereich liegt. Man könnte als Christ vielleicht sagen: Ich will lieber leiden, will lieber den Angriff erdulden, als daß ich Gewalt ausübe, als daß ich den Gegner vernichte, Ich könnte die Bergpredigt so auffassen. Also: Ich dulde den Angriff und nehme halt unter Umständen das Martyrium oder den Tod auf mich und habe mir damit reine Hände bewahrt.
Das wäre die buchstäbliche Erfüllung der Bergpredigt, nicht?
Diese Auffassung scheint mir aber ganz falsch. Ich verteidige ja nicht nur mein eigenes Leben, sondern auch das Leben meiner Nächsten. Man kann noch weitergehen und sagen: Indem ich mich wehre gegenüber dem eindeutig bösartigen Angreifer, tue ich zweierlei: Erstens verteidige ich mein eigenes Leben deshalb, weil dieses Leben ja nicht nur mir gehört, so daß ich es wegwerfen könnte, wenn ich angegriffen werde. Zum Beispiel als Pfarrer gehöre ich ja nicht nur mir selber, ich gehöre auch der Gemeinde, die mir zur Seelsorge anvertraut ist. Als Arzt gehöre ich meinen Patienten, als Lehrer meinen Schülern; ich bin nicht nur Individualperson, sondern ich bin immer irgendwie Mensch in der Gemeinschaft, und indem ich mein eigenes Leben verteidige, bewahre ich auch ein Leben vor der Vernichtung, das einen Schutz und einen Wert für andere darstellt.
Das ist ein interessanter Standpunkt!
Das Zweite ist ein Gedanke, den Luther stark betont hat. Luther hat sich meines Wissens mit dem Problem der Notwehr mehrfach auseinandergesetzt. Und er hat gesagt, natürlich, in einer extremen Haltung kann man sich sagen: Ich will lieber Unrecht leiden und dabei untergehen, als anderen Gewalt zuzufügen. Aber das ist völlig falsch gedacht. Ich handle in dem Moment, da ich mich gegen den bösartigen Angreifer wehre, als Vertreter der Staatsgewalt, die ja in dem Moment nicht da ist, indem ich dem räuberischen Chaos entgegentrete. Es ist die Aufgabe der Staatsgewalt, das räuberische Chaos zu verhindern, sonst wird ja das ganze Leben zur Beute des Starken, und der Schwache geht dabei unter. Indem ich dem Anspruch des Gewalttätigen, des skrupellosen Kriminellen, entgegentrete, verteidige ich eine ganz bestimmte göttliche Ordnung dieses Lebens. Ich bin der Repräsentant dieser göttlichen Ordnung.
Notwehr ist also erlaubt.
Wenn ich nun die Konsequenz aus alledem ziehe, muß ich sagen: Jawohl, Notwehr ist dem Christen nicht nur erlaubt, auf Grund einer Lex naturae, sondern die Notwehr ist dem Christen sogar geboten, weil er bei Verzicht darauf die ganze Ordnung des menschlichen Zusammenlebens in Frage stellt.
Nachtrag:Der Artikel stammt aus SWM 7 / Mai 1983 Das Gespräch führte Elisabeth Soppera Pfarrer Dr. Peter Vogelsanger ist in der Schweiz ein bekannter und beliebter Moraltheologe der reformierten (protestantischen / evangelischen) Kirche.
Danke an Gerhard Schönbauer. |
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